Mein Einbürgerungverfahren in Basel - Teil 6: Abschluss des Verfahrens

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Dieser Artikel ist Teil einer Artikelreihe:
  1. Intro
  2. Vorbereitung und Gesuchsstellung
  3. Telefonisches Erhebungsgespräch
  4. «Einbürgerungskurs»
  5. Das Einbürgerungsgespräch
  6. Abschluss des Verfahrens
  7. Fazit

Gegen Ende Februar habe ich vom Migrationsamt des Kantons Basel-Stadt einen doch eher unzeremoniellen Brief bekommen, der mich darüber informierte, dass mir am 31. Januar 2023 das Bürgerrecht der Stadt Basel, des Kantons Basel-Stadt und der Schweiz verliehen wurde.

Damit ist das Einbürgerungsverfahren an sich nun abgeschlossen; als «frischgebackener» Schweizerbürger bin ich nun unter anderem stimm- und wahlberechtigt. An den kantonalen Abstimmungen vom 12. März konnte ich aber leider noch nicht teilnehmen.

Der Brief vom Migrationsamt enthielt auch Informationen über das weitere Vorgehen: Ich könne nun eine Identitätskarte und Schweizerpass beantragen, und zudem würde ich demnächst noch eine Einladung der Bürgergemeinde Basel zur Überreichung des Bürgerbriefs erhalten.

Bestellung von ID und Pass

Den Termin zur Beantragung von ID («Identitätskarte») und/oder Pass kann unter http://www.schweizerpass.ch/ online gebucht werden. Und ja, das http://www. ist wichtig! Der Link ist nur mit www-Subdomain und ohne HTTPS erreichbar. Dabei handelt es sich allerdings nur um eine Weiterleitung auf die Website des fedpol, und diese kann auch HTTPS.

Nach der Eingabe der benötigten Daten erhielt ich dann ein E-Mail vom kantonalen Passamt mit der Aufforderung, einen Termin zur persönlichen Vorsprache und Aufnahme der biometrischen Daten (Passfoto und Fingerabdrücke) auszuwählen. Den frühesten Termin gab es allerdings erst Mitte März. Das E-Mail informierte mich auch direkt darüber, dass ich zum Termin lediglich meinen bisherigen Ausländerausweis mitbringen müsse.

Bereits zwei Tage nach dem Termin bekam ich ID und Pass in der Post.

Die Sache mit der Wehrpflicht

Am gleichen Tag bekam ich auch Post von der kantonalen Militärbehörde, mit der Information, dass ich durch die Einbürgerung militärdienstpflichtig geworden bin. Da ich aber bereits über 25 Jahre alt bin, muss ich stattdessen Zivilschutzdienst leisten, sowie eine einkommensbemessene (durch den Zivilschutzdienst reduzierte) Wehrpflichtersatzabgabe zahlen. Dazu habe ich gleich noch die Information bekommen, dass ich bereits im August zur Zivilschutz-Rekrutierung aufgeboten werde.