Mein Einbürgerungverfahren in Basel - Teil 5: Das Einbürgerungsgespräch

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Dieser Artikel ist Teil einer Artikelreihe:
  1. Intro
  2. Vorbereitung und Gesuchsstellung
  3. Telefonisches Erhebungsgespräch
  4. «Einbürgerungskurs»
  5. Das Einbürgerungsgespräch
  6. Abschluss des Verfahrens
  7. Fazit

Gestern früh hatte ich das Gespräch mit der Einbürgerungskommission der Bürgergemeinde Basel. Das Gespräch dauert gemäss Einladung ca. 20 Minuten, war bei mir aber schon nach ca. 15 Minuten vorbei.

Das Gespräch

Ein kleines Zimmer.  Im Vordergrund ein Holztisch mit mehreren Stühlen. Die Wände im Hintergrund sind vollständig mit Gemälden verkleidet.
Abbildung 1: Der Bürgerratssaal im Basler Stadthaus, in dem das Einbürgerungsgesprach stattfindet. Quelle: Bürgergemeinde der Stadt Basel, CC-BY-SA-4.0.

Das Gespräch findet gegenüber der gesamten, 7-köpfigen Einbürgerungskommission im Bürgerratssaal (siehe Abbildung 1) statt. Nach der Begrüssung durch die Vorsitzende wurde das gesamte Gespräch allerdings von einer einzelnen Person geleitet.

Die Einladung war so formuliert, dass das Gespräch «teilweise Testcharakter» habe. Daher war meine Erwartung, dass sich das Gespräch z.B. aus 10 Minuten «Mündlichprüfung» und 10 Minuten Fragen zu meinem Leben und meiner Integration zusammensetzt.

Die persönlichen Fragen hielten sich aber sehr in Grenzen, nach einer Frage zur Vereinbarkeit von Studium und Beruf und einer Frage zu meiner Vereinsaktivität bestand das ganze restliche Gespräch aus einer mündlichen Staatsbürgerkunde-Prüfung.

Unter anderem wurden folgende Fragen gestellt:

  • Welche Sehenswürdigkeiten würde ich einem Besucher in Basel empfehlen?
  • Welche Gremien treffen sich im Basler Rathaus?
  • Welche Gerichte gibt es in Basel?
  • Was kann ich machen, wenn auch das kantonale Appellationsgericht mir nicht Recht gibt?
  • Welche Gerichte gibt es auf Bundesebene?
  • Wer wählt die Bundesrichter?
  • Was ist die vereinigte Bundesversammlung?
  • Wer vertritt Basel-Stadt im Ständerat?
  • Nenne 3 Nationalräte aus Basel-Stadt
  • Welche Positionen werden noch von der vereinigten Bundesversammlung gewählt?
  • Wer ist der Bundespräsident?
  • Wer wird nächstes Jahr Bundespräsident? (Wusste ich nicht)
  • Wie heisst die Exekutive der Bürgergemeinde?
  • Durch wen wird der Bürgerrat gewählt?
  • Welche Aufgaben hat die Bürgergemeinde?
  • Wer war Christoph Merian?
  • In Basel gibt es Zünfte und Ehrengesellschaften, welche gehören zu welcher Seite vom Rhein?
  • Die kleinbasler Ehrengesellschaften organisieren eine jährliche Veranstaltung. Wie heisst diese und wann findet sie statt?
  • Was passiert, wenn der Termin auf einen Sonntag fällt? (Wusste ich nicht)
  • Welche Flüsse gibt es in Basel?
  • Welche Seen teilt sich die Schweiz mit den angrenzenden Ländern?
  • Nenne 3 Berge.
  • Welche politischen Rechte hat man als Schweizer Bürger?
  • Wann ist der nächste Abstimmungstermin?
  • Über welche Vorlagen wird am nächsten Abstimmungstermin abgestimmt?
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Referendum und einer Volksinitiative?
  • Wieviele Unterschriften werden für das Zustandekommen einer Volksinitiative benötigt?

Schlussendlich wurde wieder zurück an die Vorsitzende der Kommission übergeben, die mich nur noch darüber informierte, dass ich den Entscheid der Einbürgerungskommission via Post erhalten werde, und dann verabschiedete.

Das Ergebnis

Bereits heute, einen Tag nach dem Gespräch, hatte ich einen Brief von der Bürgergemeinde Basel im Briefkasten. Die Einbürgerungskommission hat bereits einen positiven Entscheid gefällt, und an den Bürgerrat (die Exekutive der Bürgergemeinde) weitergereicht.

Das Lange Warten, 3.0

Nun ist wieder warten angesagt. Trotz dem so schnellen positiven Entscheid der Einbürgerungskommission dauert es nun noch ca. 8-10 Monate, bis das Einbürgerungsverfahren abgeschlossen ist.

Nach dem Entscheid der Bürgergemeinde geht mein Einbürgerungsgesuch zurück an den Kanton und von dort aus weiter an den Bund, genauer ans Staatssekretariat für Migration. Nach dem Bundesentscheid geht es dann wieder zurück an den Kanton zum kantonalen Einbürgerungsentscheid.

Der ganze Ablauf ist übrigens im Leitfaden Einbürgerung des Kantons Basel-Stadt auf Seite 33 abgebildet.