Mein Einbürgerungverfahren in Basel - Teil 3: Telefonisches Erhebungsgespräch

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Dieser Artikel ist Teil einer Artikelreihe:
  1. Intro
  2. Vorbereitung und Gesuchsstellung
  3. Telefonisches Erhebungsgespräch
  4. «Einbürgerungskurs»
  5. Das Einbürgerungsgespräch
  6. Abschluss des Verfahrens
  7. Fazit

Achtung: Die Informationen in diesem Artikel beziehen sich auf das Verfahren im Kanton Basel-Stadt, die Verfahren in anderen Kantonen weichen z.T. stark ab.

Letzte Woche hatte ich von Migrationsamt Basel-Stadt einen Brief erhalten, mit der Bitte, mich telefonisch beim Migrationsamt zu melden, da noch ein paar offene Fragen bestünden.

Telefonisches Erhebungsgespräch

Gestern rief ich bei der Sachbearbeiterin meines Einbürgerungsgesuchs an. Dabei erfuhr ich auch, dass es sich bei diesem Telefonat um das angekündigte «Erhebungsgespräch» handelte.

Die meisten Fragen, die mir im Lauf des Gesprächs gestellt wurden, bezogen sich auf meine Angaben, die ich auf den eingereichten Formularen gemacht hatte. Darunter waren aber auch einige Fragen, die mir eher seltsam und übertrieben vorkamen. Zum Beispiel musste ich angeben, in welchem Stockwerk meine Wohnung liegt, und wie viele Zimmer sie hat. Auch nach den Berufen und Staatsangehörigen meiner Familienangehörigen wurde gefragt.

Zusätzlich wurde ich noch darum gebeten, einen Lebenslauf einzusenden. Dies hatte mich ebenfalls etwas verwirrt, da ich bereits in den Gesuchsformularen deutlich mehr Angaben machen musste, als in einem normalen Lebenslauf üblich sind. Auf meine Rückfrage hin wurde mir jedoch versichert, dass tatsächlich ein normaler Lebenslauf gefragt war, wie er bei einer Stellenbewerbung üblich ist.

Befragung von Referenzpersonen

Am Nachmittag nach dem Erhebungsgespräch erzählte mir dann noch mein Chef, den ich auf dem Einbürgerungsgesuch als Referenzperson angegeben hatte, dass er kurz nach dem Gespräch vom Migrationsamt angerufen wurde. Ihm wurden ebenfalls einige Fragen gestellt, darunter ob:

  • er es befürwortet, dass ich eingebürgert werde
  • ich gut in der Schweiz integriert bin
  • ich Kontakt zu Schweizer Bürger*innen pflege
  • ich mit lokalem Brauchtum vertraut bin

Das Lange Warten, 2.0

Nun ist wieder warten angesagt. Der nächste Schritt in meinem Einbürgerungsverfahren, das Einbürgerungsgespräch bei der Bürgergemeinde Basel, wird anscheinend erst in mindestens 6 Monaten stattfinden. Davor werde ich noch einen Einbürgerungskurs besuchen, der ebenfalls von der Bürgergemeinde veranstaltet wird.