Mein Einbürgerungverfahren in Basel - Teil 1: Intro

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Dieser Artikel ist Teil einer Artikelreihe:
  1. Intro
  2. Vorbereitung und Gesuchsstellung
  3. Telefonisches Erhebungsgespräch
  4. «Einbürgerungskurs»
  5. Das Einbürgerungsgespräch
  6. Abschluss des Verfahrens
  7. Fazit

Letzte Woche habe ich mein Einbürgerungsgesuch beim Migrationsamt in Basel eingereicht. Damit beginnt für mich das langwierige (1.5-2 Jahre) Einbürgerungsverfahen, über das ich hier im Blog berichten werde, da ich bisher kaum ausführliche Erfahrungsberichte im Internet finden konnte, und quasi gar keine aus Basel.

Hintergrund

Ich lebe seit 10 Jahren in der Schweiz, bin aber in Deutschland geboren und deutscher Staatsbürger. In Basel lebe ich seit zwei Jahren, vorher habe ich im Kanton Aargau (zwischen Basel und Zürich) gelebt.

Als Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung habe ich weitestgehend die gleichen Rechte wie Schweizer Staatsbürger, darf aber z.B. nicht an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Mit der Einbürgerung entfallen diese Restriktionen, dafür kommen aber auch neue Verpflichtungen dazu.

Der Theorie-Teil

Das Bürgerrecht in der Schweiz gliedert sich in drei Teile:

  • Das Staatsbürgerrecht der Schweiz
  • Das Kantonsbürgerrecht eines Kantons
  • Das Gemeindebürgerrecht einer Gemeinde

Den Kantons- und Gemeindebürgerrechten kommt heutzutage nur noch wenig praktische Bedeutung zu, trotzdem können alle drei Rechte nur gemeinsam erlangt werden. Entsprechend aufwändig ist das Einbürgerungsverfahren, da es sowohl vom Kanton, der Gemeinde und dem Bund bearbeitet wird, und jede Ebene eigene Voraussetzungen für die Erteilung des ihres jeweiligen Bürgerrechts festlegt.

Dementsprechend bezieht sich mein Einbürgerungsgesuch auf das

  • Schweizer Staatsbürgerrecht
  • Kantonsbürgerrecht des Kantons Basel-Stadt
  • Gemeindebürgerrecht der Stadt Basel

Die eben erwähnten Anforderungen sind zum Beispiel:

  • Für das Staatsbürgerrecht muss man min. 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben und min. eine der Landessprachen sprechen. Zudem muss man darlegen, dass man finanziell abgesichert ist, keine Sozialhilfe bezieht und keine Steuerschulden hat.
  • Der Kanton Basel-Stadt verlangt den Wohnsitz im Kanton während der letzten 2 Jahre, und spezifiziert, dass man deutsch sprechen können muss.
  • Die Bürgergemeinde der Stadt Basel prüft, ob die Gesuchsstellenden in der Schweiz und im Kanton integriert sind, und führt ein entsprechendes Einbürgerungsgespräch.

Im Gegensatz zu diversen anderen Kantonen gibt es in Basel-Stadt keinen schriftlichen Einbürgerungstest, stattdessen werden entsprechende Kenntnisse im Einbürgerungsgespräch der Bürgergemeinde abgefragt.